Vergabeverfahren sind delegierbar

Seit 1997 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, sogenannte freiberufliche Leistungen (i. d. R. Architekten- und Ingenieurleistungen) nach den Regularien der VgV zu vergeben. Dies bedeutet, dass die Planungsleistungen bei einem Auftragswert für alle Leistungen (auch die Leistungen, die nicht angefragt werden) von über 209.000 € (Netto) nach europaweiter Bekanntmachung im Verhandlungsverfahren vergeben werden müssen.

Gewerbliche Tätigkeiten (Schwerpunkt Lieferleistungen) werden unter der Anwendung der VgV vergeben, genauso wie eindeutig und erschöpfend beschreibbare freiberufliche Leistungen und Aufträge aus dem Sektorenbereich Wasser-, Energie-, und Verkehrsversorgung sowie Postdienste.

Wir können für Sie Vergabeverfahren durchführen bzw. Sie bei der Umsetzung Vergabeverfahren unterstützen. Selbstverständlich bleiben alle Steuerungsmöglichkeiten und Entscheidungen in Ihrer Hand. Für eine Übersicht unserer bisherigen Kunden, können Sie sich in unseren Referenzen umsehen. 

Für Sie als öffentlichen Auftraggeber können Sie sich einen Überblick über unsere Leistungen und die Vorteile einer externen Begleitung von VgV - Verfahren machen. Darüber hinaus haben wir in unserem Downloadbereich für den Auftraggeber ein paar Bekanntmachungsmuster (Standardformulare der Europäischen Union) eingestellt.

Als Bewerber können Sie sich hier ein paar Tipps und Hinweise für Ihre Bewerbung im Rahmen der Präqualifikation einholen.

Gerne bieten wir Ihnen auch die Leistung einer Vergabestelle mit unserem Vergabemanagementsystem an.


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