| VOF / VOL - Verfahren sind delegierbar |
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Seit 1997 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, sogenannte freiberufliche Leistungen (i. d. R. Architekten- und Ingenieurleistungen) nach den Regularien der VOF zu vergeben. Dies bedeutet, dass die Planungsleistungen bei einem Auftragswert für alle Leistungen (auch die Leistungen, die nicht angefragt werden) von über 211.000 € nach europaweiter Bekanntmachung im Verhandlungsverfahren vergeben werden müssen. Gewerbliche Tätigkeiten (Schwerpunkt Lieferleistungen) werden unter der Anwendung der VOL vergeben, genauso wie eindeutig und erschöpfend beschreibare freiberufliche Leistungen und Aufträge aus dem Sektorenbereich Wasser-, Energie-, und Verkehrsversorgung sowie Postdienste. Wir können für Sie VOF / VOL-Verfahren durchführen bzw. Sie bei der Umsetzung von VOF / VOL- Verfahren unterstützen. Selbstverständlich bleiben alle Steuerungsmöglichkeiten und Entscheidungen in Ihrer Hand. Hier können Sie sich als öffentlicher Auftraggeber einen Überblick über unsere Leistungen und die Vorteile einer externen Begleitung von VOF /VOL - Verfahren machen. Darüber hinaus haben wir in unserem Downloadbereich für den Auftraggeber ein paar Bekanntmachungsmuster (Standardformulare der Europäischen Union) eingestellt. Als Bewerber können Sie sich hier ein paar Tipps und Hinweise für Ihre Bewerbung im Rahmen der Präqualifikation einholen. Bei Interesse schicken wir Ihnen gerne unsere Firmenbroschüre. Eine konkrete Anfrage können Sie jetzt auch über unser VOF / VOL- Formular starten. |