GBM - Gesellschaft für Beratung und Management im Bauwesen (Essen).
Home Impressum Kontakt Sitemap
Unternehmen Unternehmen
Geschäftsbereiche Geschäftsbereiche
Referenzen Referenzen
Kunden Kunden
Service/Downloads Service/Downloads
SiGeKo SiGeKo
VOF / VOL VOF / VOL
HOAI HOAI

  Kooperationspartner
Kooperationspartner

Großbritannien
Europa
weltweit



 HOAI 2009

HOAI 2009
Nachfolgend sind die Veröffentlichungen rund um die HOAI 2009 aufgelistet. Durch den Verschlankungswillen des Verordnungsgebers wurde die Lesbarkeit der HOAI 2009 nicht gerade gefördert. Viele Verordnungstexte sind erst in Verbindung mit den Anhängen und vor allem mit der so genannten Amtlichen Begründung verständlich.

Z. B. ist die in der alten HOAI unter §55 Abs. 4 gefassten Regelung bei Planungen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik nun in Anlage 2 zum §3 Abs. 3 (Besondere Leistungen), Ziffer 2.8.5 - Ausführungsplanung überführt worden. Ein weiteres Beispiel für den v. g. Hinweis ist der nach HOAI a.F. zweite Satz zum §10 Abs. 4. Dieser Satz findet sich nun in der amtlichen Begründung zum §32 Abs. 2 wieder; jedoch ein gem. §52 Abs. 3 HOAI a.F. sinngemäßer Anwendungshinweis fehlt gänzlich.

Besonders zu beachtende Fallstricke:
-  §6 Abs. 1 (Honorargrundlagen):
   Das Regulativ Kostenanschlag/Kostenfeststellung fehlt nun.
-  §§35, 36 - DIN 276-1: 2008-12:
   Die Kostengruppe  Vorhandene Bausubtanz, Ziffer 3.3.6

Erste Antworten zur Angemessenheit von Stundensätzen kann der unter http://www.aho.de/hoai/praxishilfe.php3 eingestellte Stundensatzrechner geben.

Eine exaktere Ermittlungsmethode gemäß dem Artikel im Deutschen Ingenieurblatt - Ausgabe 05/2010 - ist nachfolgend downlaodbar.


Downloads:

Download HOAI 2009
Download HOAI 2009 - Begründung
Download HOAI2009 - BMVBS Einführungserlass
Download HOAI 2009 - RifT Tafelerweiterungen
Download HOAI 2009 - Ermittlung eines bürospezischen Stundensatzes
 
|   Unternehmen  |   Geschäftsbereiche  |   Referenzen  |
|  Kunden  |   Service/Downloads  |
Powered by ReadSys © 2003-2010 by GBM