HOAI 2009 Nachfolgend sind die Veröffentlichungen rund um die HOAI 2009 aufgelistet. Durch den Verschlankungswillen des Verordnungsgebers wurde die Lesbarkeit der HOAI 2009 nicht gerade gefördert. Viele Verordnungstexte sind erst in Verbindung mit den Anhängen und vor allem mit der so genannten Amtlichen Begründung verständlich. Z. B. ist die in der alten HOAI unter §55 Abs. 4 gefassten Regelung bei Planungen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik nun in Anlage 2 zum §3 Abs. 3 (Besondere Leistungen), Ziffer 2.8.5 - Ausführungsplanung überführt worden. Ein weiteres Beispiel für den v. g. Hinweis ist der nach HOAI a.F. zweite Satz zum §10 Abs. 4. Dieser Satz findet sich nun in der amtlichen Begründung zum §32 Abs. 2 wieder; jedoch ein gem. §52 Abs. 3 HOAI a.F. sinngemäßer Anwendungshinweis fehlt gänzlich. Besonders zu beachtende Fallstricke: - §6 Abs. 1 (Honorargrundlagen): Das Regulativ Kostenanschlag/Kostenfeststellung fehlt nun. - §§35, 36 - DIN 276-1: 2008-12: Die Kostengruppe Vorhandene Bausubtanz, Ziffer 3.3.6 Erste Antworten zur Angemessenheit von Stundensätzen kann der unter http://www.aho.de/hoai/praxishilfe.php3 eingestellte Stundensatzrechner geben. Eine exaktere Ermittlungsmethode gemäß dem Artikel im Deutschen Ingenieurblatt - Ausgabe 05/2010 - ist nachfolgend downlaodbar.
Downloads:
HOAI 2009
HOAI 2009 - Begründung
HOAI2009 - BMVBS Einführungserlass
HOAI 2009 - RifT Tafelerweiterungen
HOAI 2009 - Ermittlung eines bürospezischen Stundensatzes |