Die Planung und Durchführung von Bauprojekten ohne Störung im Bauablauf ist heute eher eine Wunschvorstellung auf Bauherrenseite. In der Planungs- und Baupraxis treten Störungen fast täglich auf. Dadurch entstehen Mehrkosten, die in der Regel vom Bauunternehmen als Nachtrag gegenüber dem Bauherrn geltend gemacht werden. Die Anspruchsgrundlage ist dabei oft strittig, so dass Auseinandersetzungen zwischen Bauherren und Bauunternehmen nicht ausbleiben. Am Ende einigt man sich dann auf einen unbefriedigenden Kompromiss, bei dem sich beide Seiten als Verlierer sehen. Die GBM wehrt für Sie ungerechtfertigte Nachforderungen ab. Durch den frühzeitigen Einsatz geeigneter Maßnahmen und durch eine baubegleitende Nachtragsbearbeitung können wir Sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen unterstützen. Wir sorgen dafür, dass Sie die vertraglich vereinbarte Leistung zu einem angemessenen Preis erhalten. Auf diese Weise vermeiden Sie unnötige Kosten - und schonen Ihre Nerven. |