| Vorteile für den Auftraggeber |
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Die Vorteile, die für das Delegieren der Leistungen im Rahmen von VOF/VOL-Verfahren sprechen: Es werden qualifizierte Bieter gefunden. Honorareinsparungen im Rahmen der HOAI-Preisordnung sind zu erwarten. Die Abwicklung erfolgt VOF/VOL-konform. Abwicklungszeiten werden optimiert. Eine zusätzliche Mitarbeiterbelastung enfällt.
Darüber hinaus können wir darauf verweisen, dass es bei keinem der von uns betreuten VOF/VOL-Verfahren bisher zu einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gekommen ist. |